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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21.OVG   

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https://dejure.org/2022,22323
OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21.OVG (https://dejure.org/2022,22323)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2022 - 1 A 10363/21.OVG (https://dejure.org/2022,22323)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 1 A 10363/21.OVG (https://dejure.org/2022,22323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 3 S 4 BBodSchG, § 63 Abs 1 VwVG RP, § 124a Abs 6 S 1 VwGO, § 125 Abs 2 S 1 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO
    Sicherung eines Hanggrundstücks; Kosten einer Ersatzvornahme; Verhältnismäßigkeit; Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist; Glaubhaftmachung eines lebensfremden Sachverhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltliche Versicherung; Berufungsbegründungsfrist; Bevollmächtigter; Bodenwert; Büroorganisation; Dereliktion; eidesstattliche Versicherung; Ersatzvornahme; Fristenbuch; Fristversäumnis; Glaubhaftmachung; Kostenpflicht; Kostenpflichtiger; lebensfremd; Lebensführung ...

  • rechtsportal.de

    Anwaltliche Versicherung; Berufungsbegründungsfrist; Bevollmächtigter; Bodenwert; Büroorganisation; Dereliktion; eidesstattliche Versicherung; Ersatzvornahme; Fristenbuch; Fristversäumnis; Glaubhaftmachung; Kostenpflicht; Kostenpflichtiger; lebensfremd; Lebensführung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Koblenz, 07.04.2016 - 4 K 101/15

    Anordnung vorläufiger Maßnahmen zur Hangsicherung rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    7. April 2016 - 4 K 101/15.KO - ab.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten, den vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten und den Gerichtsakten des Klageverfahrens 4 K 101/15.KO, welche allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    Für die Bestimmung der Grenze dessen, was einem bloß als Zustandsverantwortlicher herangezogenen Grundstückseigentümer zumutbar ist, kann der Verkehrswert lediglich als Anhaltspunkt herangezogen werden (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 -, juris, Rn. 56).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    Ist danach hier mit zumindest gleicher Wahrscheinlichkeit von einer durch den Prozessbevollmächtigten verschuldeten Fristversäumnis auszugehen, so kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1992 - I ZB 12/91 -, juris, Rn. 6, und Beschluss 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95 -, juris, Rn. 8).
  • VG Koblenz, 29.10.2020 - 4 K 761/19
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    Mit Urteil vom 20. Oktober 2020 - 4 K 761/19.KO - hat das Verwaltungsgericht die Klage hinsichtlich der verbleibenden festgesetzten Kosten in Höhe von 95.230,37 ? abgewiesen.
  • BVerwG, 04.10.2002 - 5 C 47.01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    Ein Verschulden im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn der Betroffene hinsichtlich der Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 5 C 47.01, 5 B 33.01 -, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    Das Verschulden eines Bevollmächtigten ist dem von diesem vertretenen Beteiligten gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 85 Zivilprozessordnung - ZPO - wie eigenes Verschulden zuzurechnen (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 B 429/02 -, NVwZ 2003, 869).
  • VG Koblenz, 17.03.2014 - 4 L 200/14

    Anordnung vorläufiger Maßnahmen zur Hangsicherung zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    Nachdem die Klägerin die Anordnung trotz eines erfolglos gebliebenen Eilantrags (4 L 200/14.KO und 1 B 10361/14.OVG) nicht befolgt hatte, beauftragte der Beklagte nach Einholung mehrerer Angebote die E. GmbH mit der Durchführung der Sofortmaßnahme zu einer Auftragssumme von 91.737,89 ? brutto.
  • BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 89.91

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde unter Ablehnung des Antrags auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    Zur Glaubhaftmachung eines fehlenden Verschuldens im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO gehört die Darlegung derjenigen Umstände, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller bzw. der ihn vertretende Prozessbevollmächtigte alles ihm Zumutbare getan hat, um die Wahrung der Rechtsmittelfrist sicherzustellen (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 5 B 89/91 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    Zwar erfordert die Glaubhaftmachung, zu der sich der Antragsteller aller eine sofortige Beweisaufnahme zulassenden Beweismittel bedienen kann (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 294 Abs. 1 und 2 ZPO), nicht die Erbringung des vollen Beweises der behaupteten Tatsachen, sondern es genügt, dass der Nachweis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erbracht wird (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1974 - 2 BvR 32/74 -, juris, Rn. 11; Bier/Steinbeiß-Winkelmann in: Schoch/Schneider, VwGO, § 60 Rn. 63).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21
    Ist danach hier mit zumindest gleicher Wahrscheinlichkeit von einer durch den Prozessbevollmächtigten verschuldeten Fristversäumnis auszugehen, so kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1992 - I ZB 12/91 -, juris, Rn. 6, und Beschluss 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95 -, juris, Rn. 8).
  • VGH Bayern, 26.09.2023 - 24 B 22.167

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung und betragsmäßig festgesetzte

    Folglich ist ein für den Grundstücksmarkt offenkundig relevanter Makel "Restkontamination" (Restbelastung) bei der Wertbestimmung zu berücksichtigen, wenn das Grundstück nicht vollständig saniert werden kann (vgl. OVG RhPf, U.v. 12.7.2022 - 1 A 10363/21.OVG - juris Rn. 57; BayVGH, B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - juris Rn. 9; VG Ansbach, U.v. 5.2.2020 - AN 9 K 17.02181 - juris Rn. 114; VG Stuttgart, U.v. 10.12.2014 - 3 K 3006/12 - juris Rn. 35; Mohr, UPR 2020, 288; Mohr, NVwZ 2005, 904 ff.; Ginzky, DVBl. 2003, 169/172; Knopp, DÖV 2001, 441/451).

    bb) Als Basis der Wertbestimmung ist im Übrigen - entgegen der Annahme des Beklagten - nicht nur die konkrete gegenwärtige Nutzung des Grundstücks (vgl. OVG RhPf, U.v. 12.7.2022 - 1 A 10363/21.OVG - juris Rn. 59), sondern jede planungsrechtlich gegenwärtig oder auch absehbar zulässige Nutzung zugrunde zu legen.

    Wäre dies anders, wäre der dem Grundeigentümer zugeordnete und zumutbare Schaden ökonomisch gerade nicht mehr auf den Wert des untergegangenen Gegenstands bezogen; der Grundeigentümer wäre ohne sachlichen Grund gegenüber einem Mobilieneigentümer privilegiert (im Ergebnis ebenso, aber mit anderer Begründung OVG RhPf, U.v. 12.7.2022 - 1 A 10363/21.OVG - juris Rn. 58; VG Frankfurt, U.v. 29.1.2002 - 3 E 3447/98 - juris Rn. 41; VG Frankfurt, B.v. 23.7.1999 - 14 G 212/99 - NVwZ 2000, 107/109; implizit auch VG Gelsenkirchen, B.v. 26.9.2014 - 9 L 1048/14 - juris Rn. 87; s.a. Tollmann, Die umweltrechtliche Zustandsverantwortlichkeit, 2007, S. 190 f.).

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